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Bürgerserviceportal Gemeinde Nußloch

Hundesteuer - Befreiung beantragen

Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.

Online Prozesse

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder schriftlich. Nutzen Sie das entsprechende Formular Ihrer Gemeinde.

Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

Unterlagen

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.

Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.

Kosten

Keine

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Zuständige Ansprechpartner

Öztürk, Oguz Sachbearbeiter Kämmerei
06224 90112306224 901123
06224 90112806224 901128

Organisationseinheiten

Gemeinde Nußloch Ort Sinsheimer Straße 19 69226 Nußloch
Abgaben / Steuern Ort Sinsheimer Straße 19 69226 Nußloch

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben dessen ausführliche Fassung am 07.01.2022 freigegeben.

http://service.nussloch.de//online-dienste/dienstleistungen