Lebenslagen: Bürgerserviceportal Nussloch

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Bürgerserviceportal Nussloch
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Lebenslagen

Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens

Wollen Sie ein Grundstück bebauen oder eine vorhandene Bebauung ändern? Dann müssen Sie sich zuerst darüber informieren, ob und wie Sie auf dem Grundstück bauen dürfen beziehungsweise welche Vorgaben Sie bei einer Änderung, Erweiterung oder gegebenenfalls Neubebauung des Grundstücks beachten müssen. Ziehen Sie schon in diesem Stadium einen Architekten hinzu und führen Sie erste Gespräche mit den zuständigen Behörden.

Zur Planung Ihres Neubaus gehört zunächst die Auswahl des Grundstücks. Überlegen Sie sich, welche Anforderungen Sie an Lage, Umgebung und an das Grundstück selbst stellen und klären Sie die planungsrechtlichen Vorgaben durch die Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

Nicht unerheblich ist es auch zu klären, ob das Grundstück bereits erschlossen ist, beispielsweise ob auf dem Grundstück schon ein Kanal-, Strom- und Gasanschluss vorhanden ist.

Mithilfe der verschiedenen Pläne (Bebauungs-, Flächennutzungsplan), gesetzlichen Regelungen und Unterlagen können Sie sich ein Bild davon machen, welche Vorgaben für das Grundstück gelten und bei einer Bebauung eingehalten werden müssen. Beispiele sind Abstandsvorschriften, Planung der Stellplätze oder naturschutzrechtliche Vorgaben, die Sie beim Bau berücksichtigen müssen.

Achten Sie darauf, dass Sie gleich zu Beginn der Bauvorbereitung auch die Planung der Heizungsanlage mitbedenken, da der Platzbedarf und die Vorgaben an die Räumlichkeiten je nach Art der Heizungsanlage sehr unterschiedlich sein können.

Freigabevermerk

Stand: 18.01.2024

Verantwortlich: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg